{"id":80910,"date":"2021-04-15T23:24:13","date_gmt":"2021-04-15T21:24:13","guid":{"rendered":"https:\/\/hptechnik.com\/contact-and-directions\/terms-of-service\/"},"modified":"2021-08-25T19:58:45","modified_gmt":"2021-08-25T17:58:45","slug":"terms-of-service","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hptechnik.com\/en\/contact-and-directions\/terms-of-service\/","title":{"rendered":"Terms of Service"},"content":{"rendered":"<div class=\"product\"><div class=\"product\">\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"80910\" class=\"elementor elementor-80910 elementor-671\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-e93b925 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"e93b925\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;jet_parallax_layout_list&quot;:[]}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-810f20f\" data-id=\"810f20f\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f621d37 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"f621d37\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>I. Angebot:<\/h3>\n<p>Die dem Angebot beigefu\u0308gten Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00df- angaben u.a\u0308.) sind nur verbindlich, soweit sie ausdru\u0308cklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschla\u0308gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen beha\u0308lt sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie du\u0308rfen Dritten nicht zuga\u0308nglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pla\u0308ne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuga\u0308nglich zu machen.<\/p>\n<h3>II. Bestellung und Auftragsannahme, Lieferumfang,Vertragsinhalt<\/h3>\n<ol>\n<li>Sa\u0308mtliche Bestellungen, die dem Lieferer vom Besteller unmittelbar oder u\u0308ber Au\u00dfendienstmitarbeiter erteilt werden, bedu\u0308rfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbesta\u0308tigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargescha\u0308ft. Lieferinhalt und Lieferumfang ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbesta\u0308tigung des Lieferers. Soweit eine Auftragsbesta\u0308tigung nicht vorliegt, ergibt sich der Lieferumfang aus dem Angebot des Lieferers.<\/li>\n<li>Insbesondere bedu\u0308rfen mu\u0308ndliche Abmachungen, die mit Angestellten oder Vertretern des Lieferers getroffen wurden, zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Besta\u0308tigung des Lieferers. Entsprechendes gilt fu\u0308r Nebenabreden oder A\u0308nderungen des Vertrages. Nachtra\u0308gliche technische A\u0308nderungen zu bestehenden Vertra\u0308gen werden mit einer angemessenen Bearbeitungsgebu\u0308hr (abha\u0308ngig vom Fertigungszustand und der Art der A\u0308nderung) belegt.<\/li>\n<li>Bei Sonderanfertigungen ist der Lieferer zu einer Mehr- oder Minderleistung von bis zu 10 % berechtigt. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller den Lieferer von sa\u0308mtlichen Anspru\u0308chen frei.<\/li>\n<li>Teillieferungen sind zula\u0308ssig.<\/li>\n<li>Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausfu\u0308hrung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschrittes ausdru\u0308cklich vorbehalten.<\/li>\n<li>Fa\u0308lle von ho\u0308herer Gewalt entbinden von der Lieferungspflicht. Weitergehende gesetzliche Befreiungstatbesta\u0308nde von der Lieferungspflicht bleiben unberu\u0308hrt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>III. Preis und Zahlung<\/h3>\n<ol>\n<li>Mangels besonderer Vereinbarung gelten die jeweils am Tage der Lieferung gu\u0308ltigen Preise und Bedingungen. Die Preise gelten ab Werk, zuzu\u0308glich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vereinbarte Preise im nichtkaufma\u0308nnischen Verkehr sind verbindlich, wenn die Auslieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt. Danach beha\u0308lt sich der Lieferer bei einer Erho\u0308hung der Gestehungskosten eine entsprechende Erho\u0308hung des Preises vor. U\u0308bersteigt der danach geforderte Preis die zwischen Vertragsabschluss und Lieferung eingetretene Erho\u0308hung der Lebenshaltungskosten um mindestens das Doppelte, hat der Besteller das Recht zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag. Im kaufma\u0308nnischen Gescha\u0308ftsverkehr bleibt eine Anpassung der Preise bei Erho\u0308hung der Gestehungskosten in entsprechendem Umfang auch innerhalb des 4-Monats-Zeitraumes vorbehalten. Ru\u0308cktrittsrecht des Bestellers besteht nicht. Soweit der Lieferer Preise fu\u0308r den Weiterverkauf angibt, stellen sich diese als eine unverbindliche Preisempfehlung dar. Bei Auftra\u0308gen unter einem Netto-Warenwert von \u20ac\u00a050,00 berechnet der Lieferer einen Mindermengenzuschlag von \u20ac25,00.<\/li>\n<li>Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne Verpackung, die vom Lieferer zu Selbstkosten berechnet werden. Der Lieferer ist berechtigt, die Versandart nach seinem Ermessen frei zu wa\u0308hlen.<\/li>\n<li>Die Rechnungen des Lieferers sind zahlbar \u2013 binnen 14 Tagen abzu\u0308glich 2 % Skonto oder \u2013 binnen 30 Tagen netto. Diese Zahlungsfristen beginnen mit dem jeweiligen Rechnungsdatum.<\/li>\n<li>Ist der Besteller Verbraucher, so beginnt die Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Fa\u0308lligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung. Der Besteller, der Verbraucher ist, gera\u0308t au\u00dferdem nach Ablauf dieser Zahlungsfristen nur dann in Verzug, wenn er in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders auf diese Folgen hingewiesen worden ist.<\/li>\n<li>Der Besteller, der nicht Verbraucher ist, kommt nach Ablauf der oben genannten 30-ta\u0308gigen Zahlungsfrist in Verzug. Ist der Zugang der Rechnung, deren Datum fu\u0308r den Fristbeginn ma\u00dfgebend ist, oder einer entsprechenden Zahlungsaufstellung unsicher, so kommt der Besteller spa\u0308testens 30 Tage nach Fa\u0308lligkeit der Forderung des Lieferers und Empfang der Leistung des Lieferers in Verzug.<\/li>\n<li>Die Forderung des Lieferers ist wa\u0308hrend des Verzuges mit 5 % u\u0308ber dem jeweiligen Basiszinssatz von Bestellern, die Verbraucher sind, zu verzinsen. Der Verzugszinssatz fu\u0308r Besteller, die nicht Verbraucher sind, betra\u0308gt 8 % u\u0308ber dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Bei Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungseinstellung des Bestellers werden bis dahin nicht fa\u0308llige Forderung sofort fa\u0308llig.<\/li>\n<li>Das Recht des Schuldners, das Zuru\u0308ckbehaltungsrecht auszuu\u0308ben, ist im kaufma\u0308nnischen Gescha\u0308ftsverkehr ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch, auf den dieses Leistungsverweigerungsrecht gestu\u0308tzt wird, ist unbestritten, rechtskra\u0308ftig festgestellt oder entscheidungsreif. Ist der Besteller nicht Unternehmer, stehen ihm das Recht der Zuru\u0308ckbehaltung und sonstige Leistungsverweigerungsrechte nach \u00a7 320 BGB uneingeschra\u0308nkt zu, es sei denn, diese Rechte beruhen nicht auf demselben Vertragsverha\u0308ltnis. Im zuletzt genannten Fall kann der Besteller das Leistungsverweigerungsrecht oder Zuru\u0308ckbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn sein Anspruch unbestritten, rechtskra\u0308ftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.<\/li>\n<li>Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zula\u0308ssig, soweit diese unbestritten oder rechts kra\u0308ftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.<\/li>\n<li>Alle Rechnungen werden in Euro ausgestellt. Fu\u0308r Wechsel und Schecks u\u0308bernimmt der Lieferer keine Haftung fu\u0308r das rechtzeitige Vorlegen oder die Beibringung der Wechsel- oder Scheckprotesturkunde. Einziehungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Au\u00dfendienstmitarbeiter\/Vertreter des Lieferers sind inkassoberechtigt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>IV. Lieferzeit, Gefahru\u0308bergang und Entgegennahme<\/h3>\n<ol>\n<li>Lieferzeiten sind nur verbindlich, soweit sie ausdru\u0308cklich und schriftlich als verbindlich vom Lieferer bezeichnet sind.<\/li>\n<li>Die Lieferung durch den Lieferer steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Lieferer wird dem Besteller unverzu\u0308glich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Lieferer u\u0308bernommenes Beschaffungsrisiko besteht nicht.<\/li>\n<li>Voraussetzung fu\u0308r den Beginn der Lieferzeit ist im u\u0308brigen die Absendung der Auftragsbesta\u0308tigung des Lieferers und die Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie die Erbringung sonstiger vom Besteller geschuldeter Leistungen, insbesondere vereinbarter Sicherheiten oder Anzahlungen.<\/li>\n<li>Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.<\/li>\n<li>Die Lieferfrist verla\u0308ngert sich angemessen bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitska\u0308mpfen, insbesondere von Streik oder Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Ma\u00dfnahmen oder Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Entsprechendes gilt auch, wenn die vorstehend genannten Hindernisse bei Zulieferern des Lieferers eintreten und der Lieferer die Mitteilung, da\u00df eine Selbstbelieferung nicht stattfindet, an den Besteller unterla\u0308sst. Im u\u0308brigen ist der Besteller im Falle eines vom Lieferer zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens 3 Wochen fruchtlos verstrichen ist und der Besteller die ihm selbst obliegenden Verpflichtungen nicht verletzt hat.<\/li>\n<li>Ist ein Versand der bestellten Ware vereinbart, so erfolgt dieser ab Sitz des Lieferers auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht dem Lieferer die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Lieferers auf den Besteller u\u0308ber, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.<\/li>\n<li>Verzo\u0308gert sich der Versand durch Umsta\u0308nde, die der Besteller zu vertreten hat oder wird der Versand auf Wunsch des Bestellers hinaus geschoben, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Besteller u\u0308ber. Die durch die Lagerung entstehenden Kosten sind in diesen Fa\u0308llen ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft vom Besteller zu tragen, mindestens jedoch in Ho\u0308he von 1 % des Rechnungsbetrages fu\u0308r jeden Monats. Der Lieferer ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig u\u0308ber den Liefergegenstand zuverfu\u0308gen und den Besteller mit angemessen verla\u0308ngerter Frist zu beliefern.<\/li>\n<li>Vorstehende Bestimmungen u\u0308ber den Gefahru\u0308bergang und Lieferfristen gelten fu\u0308r Teillieferungen entsprechend.<\/li>\n<li>Der Lieferer ist nicht verpflichtet, zu versendende Lieferungen gegen Transportscha\u0308den jeder Art zu versichern oder versichern zu lassen. Er ist jedoch bereit, auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserscha\u0308den sowie sonstige Risiken zu versichern oder versichern zu lassen.<\/li>\n<li>Angelieferte Gegensta\u0308nde sind vom Besteller unbeschadet der ihm zustehenden Rechte abzunehmen, auch wenn sie unwesentliche Ma\u0308ngel aufweisen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>V. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<ol>\n<li>Ist der Besteller Unternehmer, juristische Person des O\u0308ffentlichen Rechtes oder O\u0308ffentlichrechtliches Sondervermo\u0308gen, so gilt folgendes:\n<ol>\n<li>Jede vom Lieferer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollsta\u0308ndigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollsta\u0308ndigen Erledigung sa\u0308mtlicher aus der Gescha\u0308ftsbeziehung resultierender Forderungen. Eine wie auch immer geartete Verfu\u0308gung u\u0308ber die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Besteller ist nur im regelma\u0308\u00dfigem Gescha\u0308ftsverkehr des Bestellers gestattet. Keinesfalls darf er die Ware aber im Rahmen des regelma\u0308\u00dfigen Gescha\u0308ftsverkehrs zur Sicherung an Dritte u\u0308bereignen.<\/li>\n<li>Im Falle des Verkaufs der Ware im regelma\u0308\u00dfigen Gescha\u0308ftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Vera\u0308u\u00dferung entstehenden Forderungen an den Lieferer ab. Der Besteller ist erma\u0308chtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenu\u0308ber dem Lieferer nachkommt. Mit Ru\u0308cksicht auf den verla\u0308ngerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzula\u0308ssig. Der Lieferer ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Bestellers zu pru\u0308fen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.<\/li>\n<li>Ist die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Besteller hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenu\u0308ber seinem Abnehmer an den Lieferer ab. Die Abtretung erfolgt in Ho\u0308he des Betrages, den der Lieferer dem Besteller fu\u0308r die weiter vera\u0308u\u00dferte Vorbehaltsware berechnet hatte.<\/li>\n<li>Im Falle einer Pfa\u0308ndung der Ware beim Besteller ist der Lieferer sofort unter U\u0308bersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung daru\u0308ber zu unterrichten, da\u00df es sich bei der gepfa\u0308ndeten Ware um die vom Lieferer gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.<\/li>\n<li>U\u0308bersteigt der Wert der Sicherheiten gema\u0308\u00df der vorstehenden Bestimmungen den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Besteller berechtigt, vom Lieferer insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die U\u0308berschreitung vorliegt.<\/li>\n<li>Die Geltendmachung der Rechte des Lieferers aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Besteller nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Ru\u0308cknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferers gegen den Besteller angerechnet.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Ist der Besteller nicht Unternehmer, juristische Person des O\u0308ffentlichen Rechtes oder O\u0308ffentlichrechtliches Sondervermo\u0308gen, so gilt folgendes:\n<ol>\n<li>Jede vom Lieferer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollsta\u0308ndigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollsta\u0308ndigen Erledigung sa\u0308mtlicher aus der Gescha\u0308ftsbeziehung resultierender Forderungen. Eine Verfu\u0308gung u\u0308ber die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfa\u0308ndung, Sicherungsu\u0308bereignung, Schenkung, Gebrauchsu\u0308berlassung) durch den Besteller ist keinesfalls gestattet.<\/li>\n<li>Sollte der Besteller eine vertragswidrige Verfu\u0308gung u\u0308ber den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Vera\u0308u\u00dferung entstehenden Forderungen an den Lieferer ab. Der Besteller ist nicht erma\u0308chtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Besteller bei der Offenlegung der Abtretung gegenu\u0308ber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an den Lieferer zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Ru\u0308cksicht auf den verla\u0308ngerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzula\u0308ssig. Der Lieferer ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Bestellers zu pru\u0308fen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.<\/li>\n<li>Im Falle einer Pfa\u0308ndung der Ware beim Besteller ist der Lieferer sofort unter U\u0308bersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung daru\u0308ber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfa\u0308ndeten Ware um die vom Lieferer gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.<\/li>\n<li>Die Geltendmachung der Rechte des Lieferers aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Besteller nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware zum Zeitpunkt der Ru\u0308cknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferers gegen den Besteller angerechnet.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Scha\u0308den zu versichern, sofern nicht der Besteller die Versicherungen nachweislich selbst abgeschlossen hat.<\/li>\n<li>Fu\u0308r Auslandsgescha\u0308fte gelten vorstehende Bestimmungen mit der Ma\u00dfgabe, dass sich der Lieferer das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware bis zur vollsta\u0308ndigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur vollsta\u0308ndigen Erledigung sa\u0308mtlicher aus der Gescha\u0308ftsbeziehung resultierender Forderungen nach Ma\u00dfgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Bestimmungslandes der Ware vorsieht. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt zwischen dem Lieferer und dem Besteller als ausdru\u0308cklich vereinbart. Soweit das Bestimmungsland anstelle des Eigentumsvorbehaltes andere Sicherungsrechte zula\u0308sst, gilt dasjenige Sicherungsrecht als vereinbart, das der Wirkung des Eigentumsvorbehaltes unter Beru\u0308cksichtigung der vor- stehenden Bestimmungen am na\u0308chsten kommt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>VI. Haftung fu\u0308r Ma\u0308ngel der Lieferung<\/h3>\n<ol>\n<li>Ist der Besteller Unternehmer, juristische Person des O\u0308ffentlichen Rechts oder O\u0308ffentlichrechtliches Sondervermo\u0308gen, gilt folgendes:\n<ol>\n<li>Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Ma\u0308ngel dem Lieferer unverzu\u0308glich (la\u0308ngstens bis zum u\u0308berna\u0308chsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Ma\u0308ngel, die verspa\u0308tet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, geru\u0308gt wurden, werden vom Lieferer nicht beru\u0308cksichtigt und sind von der Gewa\u0308hrleistung ausgeschlossen. Ma\u0308ngelru\u0308gen werden als solche nur dann vom Lieferer anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Ru\u0308gen, die gegenu\u0308ber Au\u00dfendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, sind nicht form- und fristgerecht erfolgt.<\/li>\n<li>Die im Falle eines Mangels erforderliche Ru\u0308cksendung der Ware an den Lieferer kann nur mit dessen vorherigem schriftlichen Einversta\u0308ndnis erfolgen. Ru\u0308cksendungen, die ohne vorheriges schriftliches Einversta\u0308ndnis des Lieferers erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall tra\u0308gt der Besteller die Kosten der Ru\u0308cksendung.<\/li>\n<li>Fu\u0308r den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Ma\u0308ngelru\u0308ge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen u\u0308ber die Lieferzeit entsprechend.<\/li>\n<li>Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Ma\u0308ngelru\u0308ge mitgeteilten Mangels begru\u0308ndet die nachfolgend aufgefu\u0308hrten Rechte des Bestellers: \u2013 Der Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zuna\u0308chst das Recht, vom Lieferer Nacherfu\u0308llung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Lieferer nach eigenem Ermessen. \u2013 Daru\u0308ber hinaus hat der Lieferer das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfu\u0308llungsversuches einer neuerlichen Nacherfu\u0308llung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfu\u0308llung fehlschla\u0308gt, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. \u2013 Der Besteller kann ausschlie\u00dflich in Fa\u0308llen grob fahrla\u0308ssiger oder vorsa\u0308tzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Ho\u0308he nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.<\/li>\n<li>Die Gewa\u0308hrleistungsfrist betra\u0308gt fu\u0308r neue und gebrauchte Waren 1 Jahr gerechnet ab Auslieferung. Der Besteller hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Geho\u0308rt der Besteller nicht zu dem in Ziffer 1 Satz 1 genannten Personenkreis, so gilt statt der Bestimmungen in Ziffer 1 folgendes:\n<ol>\n<li>Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung im Hinblick auf offensichtliche Ma\u0308ngel zu untersuchen und diese Ma\u0308ngel dem Lieferer unverzu\u0308glich, la\u0308ngstens aber innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Ma\u0308ngel, die verspa\u0308tet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, geru\u0308gt werden, werden vom Lieferer nicht beru\u0308cksichtigt und sind von der Gewa\u0308hrleistung ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Nicht offensichtliche Ma\u0308ngel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Besteller dem Lieferer gegenu\u0308ber unverzu\u0308glich mitzuteilen.<\/li>\n<li>Die im Falle eines Mangels erforderliche Ru\u0308cksendung der Ware an den Lieferer kann nur mit dessen vorherigem schriftlichem Einversta\u0308ndnis erfolgen. Ru\u0308cksendungen, die ohne vorheriges schriftliches Einversta\u0308ndnis des Lieferers erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall tra\u0308gt der Besteller die Kosten der Ru\u0308cksendung.<\/li>\n<li>Fu\u0308r den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Ma\u0308ngelru\u0308ge eine Nacherfu\u0308llung in Form einer Neulieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen u\u0308ber die Lieferzeit entsprechend. Fu\u0308r eine Ma\u0308ngelbeseitigung durch Nachbesserung ist dem Lieferer eine Frist von mindestens 3 Wochen zu gewa\u0308hren.<\/li>\n<li>Das Vorliegen eines Mangels begru\u0308ndet folgende Rechte des Bestellers: \u2013 Der Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zuna\u0308chst das Recht, vom Lieferer Nacherfu\u0308llung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Lieferer nach eigenem Ermessen. \u2013 Daru\u0308ber hinaus hat der Lieferer das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfu\u0308llungsversuches eine neuerliche Nacherfu\u0308llung, wiederum nach eigener Wahl in Bezug auf Art und Weise und innerhalb einer angemessenen Frist, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfu\u0308llung fehlschla\u0308gt, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. \u2013 Der Besteller kann ausschlie\u00dflich in Fa\u0308llen grob fahrla\u0308ssiger oder vorsa\u0308tzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen fordern. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Ho\u0308he nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.<\/li>\n<li>Die Gewa\u0308hrleistungsfrist betra\u0308gt fu\u0308r neue Sachen 2 Jahre, fu\u0308r gebrauchte Sachen 1 Jahr seit Auslieferung. Der Besteller hat nach Ablauf von 6 Monaten seit Auslieferung zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3>VII. Haftung fu\u0308r Pflichtverletzung des Lieferers im u\u0308brigen<\/h3>\n<ol>\n<li>Unbeschadet der Bestimmungen u\u0308ber die Gewa\u0308hrleistung sowie anderer in diesen Gescha\u0308ftsbedingungen getroffenen spezieller Regelungen gilt in Fa\u0308llen einer Pflichtverletzung des Lieferers folgendes:<\/li>\n<li>Der Besteller hat dem Lieferer zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfu\u0308llungsfrist zu gewa\u0308hren, welche 3 Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfu\u0308llungsfrist kann der Besteller vom Vertrag zuru\u0308cktreten und\/oder Schadensersatz verlangen.<\/li>\n<li>Schadensersatz kann der Besteller nur in Fa\u0308llen grob fahrla\u0308ssiger oder vorsa\u0308tzlicher Pflichtverletzung durch den Lieferer geltend machen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Ho\u0308he des Kaufpreises begrenzt. Statt der in dieser Ziffer 3, Satz 1 und 2 getroffenen Regelung gilt fu\u0308r den Fall, dass es sich beim Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des O\u0308ffentlichen Rechtes oder ein O\u0308ffentlichrechtliches Sondervermo\u0308gen handelt, folgendes: Schadensersatz kann der Besteller nur in Fa\u0308llen grob fahrla\u0308ssiger oder vorsa\u0308tzlicher Pflichtverletzung durch den Lieferer geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfu\u0308llung, \u00a7 280 Absatz 3 in Verbindung mit \u00a7 281 BGB) sowie der Verzo\u0308gerungsschaden (\u00a7 280 Absatz 2 in Verbindung mit \u00a7 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (\u00a7 282 BGB) ist auf die Ho\u0308he des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmo\u0308glichkeit) ist ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Ist der Besteller fu\u0308r Umsta\u0308nde, die ihn zum Ru\u0308cktritt berechtigen wu\u0308rden, allein oder u\u0308berwiegend verantwortlich oder ist der zum Ru\u0308cktritt berechtigende Umstand wa\u0308hrend des Annahmeverzuges des Bestellers eingetreten, ist der Ru\u0308cktritt ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Die in Katalogen, Prospekten, CD-Rom, Disketten und anderen schriftlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Zeichnungen und Vorschla\u0308gen enthaltenen Angaben und technischen Daten sind vom Besteller und\/oder Planer vor U\u0308bernahme und Anwendung zu pru\u0308fen. Der Besteller und\/ oder Planer kann aus diesen Unterlagen und zusa\u0308tzlichen Diensten keine Anspru\u0308che gegenu\u0308ber dem Lieferer ableiten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrla\u0308ssigkeit vor. Fu\u0308r den Umfang eines etwaigen Schadensersatzanspruches gelten die Bestimmungen in Ziffer 3 entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>VIII. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien, Ru\u0308cknahmen, Umtausch<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Lieferer u\u0308bernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Waren keinerlei Beschaffungsrisiko. Die U\u0308bernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hieru\u0308ber ist eine ausdru\u0308ckliche schriftliche Vereinbarung mit dem Besteller geschlossen.<\/li>\n<li>Ru\u0308cksendungen werden nur in Original-Verpackung und frei-Haus-Lieferung angenommen, soweit sich nicht aus Ziffer VI in Verbindung mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas Abweichendes ergibt. Ist hiernach der Lieferer zur Ru\u0308cknahme nicht verpflichtet, jedoch zur Waren- oder Auftragsru\u0308cknahme gleichwohl bereit, so ist er berechtigt, eine Arbeits- kostenpauschale von 20 % des Netto-Rechnungswertes geltend zu machen. Das Recht des Bestellers, Nachweis u\u0308ber einen geringeren Kostenaufwand des Lieferers zu fu\u0308hren, wird hierdurch nicht beru\u0308hrt.<\/li>\n<li>Ist der Lieferer zu einem Warenumtausch bereit, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so hat er Anspruch auf eine Bearbeitungsgebu\u0308hr in Ho\u0308he von 15 % des Netto-Rechnungsbetrages.<\/li>\n<li>Es wird klargestellt, dass der Lieferer in keinem Fall bereit ist, angenommene Bestellung zu stornieren, soweit es sich hierbei um Sonderanfertigungen oder die Aba\u0308nderung von Serienarmaturen oder fu\u0308r vom Lieferer fu\u0308r den Besteller bei Dritten beschaffte Waren handelt. Auch in allen sonstigen Fa\u0308llen ist er jedoch nicht verpflichtet, eine besta\u0308tigte Bestellung zu stornieren, soweit sich gegenteiliges nicht im Rahmen der Ausu\u0308bung vereinbarter oder gesetzlich begru\u0308ndeter zwingender Ru\u0308cktrittsrechte ergibt.<\/li>\n<li>Wertdifferenzen zu Lasten des Lieferers bei Ru\u0308cksendungen und Umtausch gema\u0308\u00df vorstehen den Ziffern 2 und 3 werden nur durch Gutschrift ausgeglichen, eine Auszahlung erfolgt grundsa\u0308tzlich nicht.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>IX. Gerichtsstand, Anerkennung dieser Bedingungen, Teilnichtigkeit, Anwendbares Recht<\/h3>\n<ol>\n<li>Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des O\u0308ffentlichen Rechts oder O\u0308ffentlich- rechtliches Sondervermo\u0308gen, so ist fu\u0308r alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverha\u0308ltnis zwischen den Parteien ergeben, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das fu\u0308r den Sitz des Lieferers oder fu\u0308r die selbsta\u0308ndige Zweigniederlassung des Lieferers, die die Lieferung aus- fu\u0308hrt, zusta\u0308ndig ist. Der Lieferer ist aber auch berechtigt, beim fu\u0308r den Sitz des Bestellers zusta\u0308ndigen Gericht Klage zu erheben.<\/li>\n<li>Der Besteller erkennt diese Allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen des Lieferers an. Diesen widersprechende Einkaufbedingungen des Bestellers gelten nicht. Abweichende Vereinbarungen bedu\u0308rfen der Schriftform.<\/li>\n<li>Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungu\u0308ltig sein, so beru\u0308hrt dies die Wirksamkeit der u\u0308brigen Klauseln nicht. Die jeweils unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen Zweck am na\u0308chsten kommt.<\/li>\n<li>In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzu\u0308berschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Stand Mai\u00a02014<\/p>\n<p>Der Inhalt dieses Hauptkataloges darf, auch nicht auszugsweise, ohne unsere schriftliche Genehmigung kopiert, vervielfa\u0308ltigt, noch dritten Personen, hauptsa\u0308chlich Konkurrenzfirmen, zuga\u0308nglich gemacht werden. Alle technischen Angaben, Zeichnungen usw. unterliegen dem Gesetz zum Schutze des Urheberrechts. Diese Serviceunterlagen du\u0308rfen nur zu dem Zweck ver- wendet werden, fu\u0308r den sie von uns ausgeha\u0308ndigt wurden. Im u\u0308brigen bleiben alle Rechte, insbesondere das der Patentanmeldung, vorbehalten. Inhalt nach bestem Wissen verfasst, Gewa\u0308hrleistung jedoch ausgeschlossen. A\u0308nderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vorbehalten!<\/p>\n<p>\u00a9 Copyright: Firma hp-TECHNIK GmbH, 76185 Karlsruhe<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-73b9fc2 elementor-icon-list--layout-traditional elementor-list-item-link-full_width elementor-widget elementor-widget-icon-list\" data-id=\"73b9fc2\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"icon-list.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<ul class=\"elementor-icon-list-items\">\n\t\t\t\t\t\t\t<li class=\"elementor-icon-list-item\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/hptechnik.com\/en\/contact-and-directions\/\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-icon-list-icon\">\n\t\t\t\t\t\t\t<svg aria-hidden=\"true\" class=\"e-font-icon-svg e-fas-arrow-alt-circle-left\" viewBox=\"0 0 512 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M256 504C119 504 8 393 8 256S119 8 256 8s248 111 248 248-111 248-248 248zm116-292H256v-70.9c0-10.7-13-16.1-20.5-8.5L121.2 247.5c-4.7 4.7-4.7 12.2 0 16.9l114.3 114.9c7.6 7.6 20.5 2.2 20.5-8.5V300h116c6.6 0 12-5.4 12-12v-64c0-6.6-5.4-12-12-12z\"><\/path><\/svg>\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-icon-list-text\">Contact &amp; Directions<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/li>\n\t\t\t\t\t\t<\/ul>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. 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